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Schlossgasse 19
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Gerichtsprotokolle: 1690: Laut Zeugenaussage war um 1690 Andreas Kleiner Hausbesitzer von Weppach 16. Drei Häuser benutzten damals gemeinsam den Brunnen [Weißgerberbrunnen] ohne zu streiten. Die drei Häuser waren: Weppach 14 mit Christian Schmidinger, Weppach 16 mit Andreas Kleiner, Schlossgasse 18 mit Georg Wetzel. 1710: Jakob Kleiner war damals Besitzer von Weppach 16 und behauptete, der Brunnen gehöre ihm allein. Schlossgasse 19 wurde also offensichtlich nach 1710 erbaut. 13.1.1712 Auf Grund der Klage gegen die unverheiratete Maria Keckle, die sich trotz einer solch vorhergegangenen Verfehlung von einem Soldaten schwängern hat lassen, wurde beschlossen, dass sie am kommenden Sonntagvormittag während des Gottesdienstes mit einer brennenden Kerze in der Hand und vor dem Liebfrauenaltar kniend zu beten habe und danach an einem Sonntag nach dem Gottesdienst strafweise drei Stunden in der „Trülle“ [drehbarer vergitterter Käfig] abzubüßen habe. 14.1.1712: Auf Grund der Klage gegen den unverheirateten Ignaz Keckle, der die ebenso unverheiratete Maria Keckle geschwängert hatte, wurde beschlossen, dass er dem Ammann Rhomberg fünf Pfund Pfennig Strafe und 1 Schilling 5 Kreuzer Gerichtskosten zu bezahlen habe. 19.5.1712: Auf Grund der Klage des Lorenz Huber als Beistand der klagenden Maria Keckle gegen Ignaz Keckle haben sich die streitenden Parteien dahin verglichen, dass Keckle der Klägerin für die Erlangung und Ausbildung des Näherhandwerks ihres Kindes 25 Gulden versprochen habe wie folgt: Er bezahle an Michaeli 1712 fünf Gulden und an Michaeli 1713 fünf Gulden ohne Zins. Die restlichen 15 Gulden werde er aus dem zu erbenden Vermögen seiner Mutter zu verzinsen oder zu bezahlen schuldig sein. 16.5.1725: Es wurde kundgetan, dass beim abgehaltenen Maiengericht der ehrgeachtete Martin Rhomberg des Gerichts als Beistand der Ehegattin des Ignaz Mäser – Anna Keckle – vorbrachte, dass ihr Bruder Ignaz Keckle aus menschlicher Schwachheit ledigen Stands bei Maria Keckle ein Kind namens Barbara Keckle gezeugt hatte. Da das Kind von seinem Vater nichts zu erhoffen habe und da sie auf Grund ihres Alters und ohne erbberechtigte Kinder nichts zu erhoffen habe, sei es ihr wohl durchdachter Wille, ihr vorhandenes Vermögen nach ihrem und dem Absterben ihres Ehemannes obiger Barbara Keckle zu vermachen. Sie wolle nun, dass Barbara Keckle ohne Einspruchsmöglichkeit  30 Gulden als Erbe ausbezahlt bekomme. 27.1.1728: Mathäus Albrich des Gerichts als Beistand der ehrsamen Maria Keckle erschien vor dem Zeitgericht und brachte vor, dass sie – Keckle – bekannter Maßen aus menschlicher Schwäche zwei Kinder namens Lorenz und Barbara ledigen Stands gezeugt und geboren hatte. Sie fühle sich nun verpflichtet, und es sei ihr wohlbedachter Wille, dass die erwähnten Kinder Lorenz und Barbara nach dem Ableben ihrer Mutter ihr kleines hinterlassene Vermögen erben und als rechtsmäßig erklärte Erben eingesetzt werden sollen … 1.6.1730: In der Sache zwischen dem Hochlöblichen Martin Rhomberg des Gerichts als Beistand der Maria Keckle als Klägerin gegen Anton Zoppel als Beklagter wurde nach Anhörung und Augenschein erkannt, dass der schon ziemlich ausgewachsene Nussbaum auf dem von der Klägerin erkauften Gut verbleiben solle. Die vom Beklagten erst kürzlich gesetzten zwei Bäume sind jedoch zu entfernen und es sollen keine weiteren Bäume mehr gepflanzt werden. Resumee: Maria Keckle hatte ein Gut erkauft. Zwischen 1730 bis 1735 ist sie in den Steuerbüchern als Hausbesitzerin nachweisbar. Offensichtlich war sie Erbauerin von Schlossgasse 19. Sie starb am 10. Januar 1735. Danach ist in den Steuerbüchern zu lesen: „Maria Keckle Kinder“.
Haus- Geschichte (PDF) 1690-1735 1735-1806 1806-1910