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Schlossgasse 2
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Um etwa 1582 erbaute Georg Groß unter Graf Jakob Hannibal das Haus „Schlossgasse 2“. Um 1592 wurde Georg Groß Vogt des Grafen Kaspars von Ems, dem Sohn Jakob Hannibals. Um 1598 stattete Graf Kaspar den gesamten Schlossbezirk mit einer Ringmauer aus. Die Grafik zeigt den Schlossbezirk um ~1598: a) Ringmauer, b) das Vogthaus (Schlossgasse 2) mit Georg Groß und c) Weg zwischen Schloss und Sebastiankapelle. nach 1618 wurderd Peter Vonried Vogt. Um etwa 1655 folgte ihm sein Sohn Anton Vonried. Um etwa 1682 wurde Johann Werner neuer Vogt. Am 12.2.1700 wurde Vogt Denzel erstmals erwähnt.
10. Juni 1560, aus Dokumenten: Aufgrund der Differenzen zwischen Hans Stockhorner, dem Verwalter der Erbschaft des verstorbenen Junker Hans von Ems auf der einen Seite sowie Hans Steurer genannt Ryser, Hans Perthel sowie deren Ehefrauen Otilia Franz und Anna Steurerin andrerseits, wird bekanntgegeben: Die Obgenannten hatten ein Haus nahe der Hofmauer des Turmgartens erstellt und dabei Tür und Fenster Richtung Hofgarten gesetzt. Als Besitzer von Grund und Boden waren sie der Meinung, sie hätten Fug und Recht darauf so zu bauen, so wie es ihnen gefalle. Hans Stockhorner hatte Einwände, da er seinen Herrschaften gegenüber dies nicht stillschweigend verantworten könne. Nicht nur Gebäudefenster, die in anderer Leute Güter gerichtet seien, seien abzulehnen, auch greife dieser Hausbau in die Rechte und Freiheiten des Turmes zu Dornbirn, und damit des Hauses Österreich, ein. Aus diesen Gründen habe er dem Hans Steurer samt seinem Anhang diesen Hausbau von Rechts wegen verbieten lassen. Beide Teile haben ihre Rechtsansichten an Hans Giennger, Vogt der Herrschaft Feldkirch weiterleiten lassen. Gemeinsam mit Jakob Keuffel [Jakob Bösch], Ammann des Gerichts zu Dornbirn, Alexander Ginzinger [genannt Waghalser und Ammann von Lingenau], hat er ein Urteil erlassen, das von beiden Seiten angenommen wurde. Demnach habe Hans Steurer die Stubenfenster Richtung
Straße oder sonstwo zu richten, nicht aber gegen den Turmgarten. Statt der Stuben solle der Stadel gegen den Turmgarten gerichtet sein. Außerdem sei ein Abstand zur Hofmauer von gut acht Mannsschuh [ca. 2,5 m] einzuhalten. Obwohl er zwischen Haus und Hofmauer Holz oder anderes lagern könne, dürfe dies dem Jungvolk nicht die Einsicht in den Garten ermöglichen. Zur Rückung des Hauses habe Stockhorner acht Gulden und einen Eimer Wein [36,096 Liter] zu geben. Auf Begehren beider Seiten ist der erfolgte Spruch gleichlautend schriftlich zu  ergehen. Zur Beurkundung hat Ammann Jakob Keuffel mit seinem Siegel unterfertigt. Dornbirn, am Montag nach der Heiligen Dreifaltigkeit nach Christi Geburt als man zählt tausendfünfhundert und im sechzigsten Jahr. Bemerkung: Es bestehen keine Zweifel, dass sich um 1560 das umstrittene Haus an der Position "Schlossgasse 2" befunden hatte. Es bestehen aber große Zweifel, dass dieses Haus identisch mit dem uns bekannten Vogthaus "Schlossgasse 2" ist. Vermutlich wurde es nach 1576 wieder entfernt. Erst danach erfolgte an etwa gleicher Stelle der Neubau von "Schlossgasse 2" durch Georg Groß.