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Sebastianstraße 18a
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Löbliches Kaiserl. Königl. Landgericht.
Da ich mein Wohnhaus im Oberdorf dahier verkauft
habe, so wünschte ich, um wieder ein Obdach für
mich und meine Familie zu bekommen, ein neues
auf meinem Gut im Oberdorf aufzubauen.
Indem ich das Löbliche Kaisl. Königl. Landgericht
um die Bewilligung zum vorhabende Baue
unterthänigst bitte lege ich in Nr.1. den Bauriß der
bestehenden Vorschrift gemäß vor, und bemerke
dabei daß das Haus von dem Rebgütlein des
Michael Blaser sechs, von dem Gut des Martin
Blaser acht, und von dem Rebgut des Franz Bröll
zwanzig Schuh entfernt zu stehen komme, wie der
Riß das näher ausweißt.
Da meine Anrainer wegen dieses Baues sich über
Beeinträchtigung mit haltbarem Grunde nicht
beschwe …
Quelle:
VLA, Bauakten, Schachtel 202, Akte 29.
Foto: Klaus Mangeng
Transkription: Hildegard Oprießnig-Luger