Willkommen in Bergstraße, Bp. 917
Bergstraße, Bp. 917
Weitere Informationen erhalten Sie durch Klick in diese Miniaturgalerie!
Von Anna Salzmann fiel danach das Haus an Katharina Schmidinger und von ihr an
Georg Wippers Tochter. Von dieser wiederum wechselt der Besitz zu ihrem Bruder Josef Wipper.
Die nur schwer nachvollziehbaren Besitzwechsel wurden oft in Inventarien festgehalten.
Das Inventar Nr. 452 verrät uns, dass Josef Wipper der inzwischen verstorbenen Katharina
Schmidinger wegen dem Häuschen 18 Gulden und Zins per Martini 1745 von 5 Gulden 24
Kreuzer schuldete. Josef Wipper starb am 6. April 1755.
Um 1768 wurden in Dornbirn Hausnummern eingeführt. Bergstraße, Bp. 917 erhielt die
Nr. 355.
Hausbesitzer waren damals Joseph Wipers Kinder.
1681:
Die früheste bekannte Nennung:
Lorenz Schutzer im Oberdorf zinst jährlich ab zwei Kammern Reben
in der Hofstatt gelegen (R) 5 Schilling Pfennig. Stoßen
a) gegen Aufgang der Sonne an die Gasse,
b) gegen Mittag an Kaspar Ilg Wwe. (Ursula Schmitter),
c) drittens an Christian Schmidinger Garten und
d) gegen Mitternacht an Gogelis Gassen.
Der Besitzer von Bergstraße, Bp. 917 dürfte somit Christian Schmidinger gewesen sein.
Um 1717 war Martin Salzmann Hausbesitzer.
Am 29.5.1731 war Martin Salzmann bereits verstorben. Das Protokoll berichtet:
Vor Gericht erscheinen die zwei Töchter des verstorbenen Martin Salzmann namens Anna und Maria im Oberdorf. Sie lassen durch ihren
Fürsprecher Martin Rhomberg des Gerichts mitteilen, dass sie schon seit etlichen Jahren ledigen Stands miteinander gehaust hätten und
sehr kränklich seien. Sie hätten bisher von ihrer lieben Base Katharina Schmidinger – Witwe des verstorbenen Andreas Ilg – viel liebevolle
Hilfe bekommen und hoffen, dass dies auch weiterhin so sei. Sie seien ihrem Gewissen nun schuldig, sich ihrer Base durch eine
Gegengabe erkenntlich zu zeigen. Sie wollen nun, dass nach ihrer beider Ableben das hinterlassene Heimatle samt Hofstatt und Zubehör
sowie alle beweglichen Güter der Witwe Anna Schmidinger und deren Kindern als rechtmäßiges Erbe zufallen möge. Die obgenannte
Witwe hat sich mit ihrem Beistand Jakob Thurnher vom Knie dagegen verobligiert und versprochen, dass sie, falls wider Erwarten
Anna und Maria Salzmann durch Krankheit oder andere Vorfälle ihr Vermögen verbrauchen müssten und sie keinen Unterhalt mehr hätten,
die zwei Schwestern auf Lebzeiten nach bestem Vermögen in Speis und Trank und Kleidung erhalten werde und nach ihrem Tod die
Bestattung samt Mahl und drei Heiligen Messen abhalten lassen wolle. Auf Grund der gehorsamen Bitte der zwei Schwestern ließ der
Hochlöbliche Amtsammann nach Gerichtsbrauch Umfrage halten und nach deren Erkenntnis die Abmachung wischen den zwei
Schwestern und ihrer Base anerkennen und im Protokoll vermerken.